Mieterinformationen
Diese Liste gibt Ihnen einen Überblick über alle notwendigen Amtswege bzw. Anmeldetermine.
Klicken Sie bitte auf den Begriff, um mehr Informationen zu erhalten.
Der Meldezettel der Hauptmieterin/des Hauptmieters muss vollständig ausgefüllt und von der Hausverwaltung mit Stempel und Unterschrift versehen sein. Bei allen anderen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen unterschreibt die Hauptmieterin/der Hauptmieter selbst als UnterkunftgeberIn.
Für die Ab-, An-, oder Ummeldung sind die Magistratischen Bezirksämter zuständig.
Mitzubringen sind der ausgefüllte Meldezettel und ein Identitätsnachweis, wie z. B. Reisepass, Personalausweis oder Geburtsurkunde. Unterkunftnehmer:innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen grundsätzlich den Reisepass.
Der Zählerstand der Strom- und Gasversorgung (üblicherweise auf den Namen der Hausverwaltung angemeldet) wird bzw. wurde von uns abgelesen. Die Ummeldung der Nutzung des Strom- und Gasnetzes bei Wien Energie bzw. Kelag erledigen wir für Sie (siehe Formularkopie „Mitteilung über An-, Abmeldung“). Wenn Sie einen Wechsel zu einem anderen Energieanbieter wünschen, müssen Sie innerhalb einer Woche die Anmeldung des Energiebezuges bei dem Energieanbieter Ihrer Wahl durchführen, da sonst die Abschaltung der Energieversorgung erfolgt.
In der Folge erhalten Sie Verträge für die Netz- und Energieversorgung von Wien Energie bzw. Kelag per Post, wovon jeweils ein Vertragsexemplar unterfertigt zu retournieren ist.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Berater:innen der jeweiligen Energielieferfirmen zur Verfügung. Telefonnummer und Mailadresse finden Sie auf der An- und Ummeldung, von der Sie bei Mietvertragsunterfertigung eine Kopie erhalten.
Mit Inkrafttreten der Wohnrechtsnovelle 2015 per 01.01.2015 ist nun die gesetzliche Grundlage betreffend Übernahme der Kosten für Erhaltung und Ersatz von Thermen/Durchlauferhitzern geschaffen worden.
Diese Wohnrechtsnovelle 2015 gilt in allen Wohnungen, in denen eine Heizgelegenheit bzw. Warmwasser mitvermietet wurde.
Es ist nötig, vor Beginn der Heizsaison das Service von einem konzessionierten Unternehmen durchführen zu lassen und die Belege aufzubewahren. Wenn trotz durchgeführten Services ein Schaden bzw. Nicht-Funktionieren der Therme/des Durchlauferhitzers festgestellt wird, ist die Hausverwaltung zu informieren.
Weiters muss alle 5 Jahre die gesetzliche Abgasemissionsmessung von einem konzessionierten Unternehmen durchgeführt werden.
Notdienst an Wochenenden oder Feiertagen
Bei Thermenausfall in der Heizsaison, Wasserschaden oder Ablaufverstopfung kontaktieren Sie bitte ausnahmslos den Notdienst der 1A Installateure, Tel. 05 1704
Verlangen Sie unbedingt einen Arbeitsschein mit den Angaben über Einsatzdatum, durchgeführte Arbeiten und Ausmaß der dafür benötigten Arbeitszeit.
Leisten Sie keine Barzahlung, da derartige Kosten von der Hausinhabung übernommen werden. Kontaktieren Sie uns sofort am nächsten Arbeitstag nach dem Arbeitseinsatz, informieren Sie uns über den Einsatz und senden Sie uns den Arbeitsschein zu.
Bei Ausfall von Heizung/Warmwasser in zentralbeheizten Häusern kontaktieren Sie bitte ausnahmslos den Notdienst der Firma Rohrsan GmbH, Tel. 0664/851 02 10
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Kosten über Arbeiten, die von Mieter:innen außerhalb der Notdienstzeiten (Wochenende/Feiertage) und ohne vorherige Absprache mit der Hausverwaltung beauftragt wurden, nicht übernommen werden.
Bei Vorhandensein eines Kellerabteiles empfehlen wir, sich davon zu überzeugen, dass es leer steht. Das Abteil ist mit einem Bügelschloss zu versperren, da spätere Reklamationen nicht berücksichtigt werden können.
Bei Vorhandensein einer Klimaanlage ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Wartung einmal jährlich von der Mieterin/vom Mieter zu beauftragen ist. Diese regelmäßige Wartung (Belege sind aufzubewahren) ist Voraussetzung dafür, dass die Kosten für Reparaturen von der Vermieterin/vom Vermieter übernommen werden.
Sollte die mitvermietete Klimaanlage trotz durchgeführter Wartung nicht ordnungsgemäß funktionieren, informieren Sie die Hausverwaltung.
Die Kündigung eines Mietobjektes muss schriftlich, unter Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist zum Monatsletzten erfolgen.
Wenn Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Die neue Mieterin/der neue Mieter erhält bei Mietvertragsunterzeichnung die Beschriftung für das Postfach, das auszuschneiden und in das Schild des Brieffaches einzuschieben ist.
Auskünfte über GIS telefonisch unter 0810 001 080, im Internet unter www.gis.at oder direkt bei der GIS, 1040 Wien, Faulmanngasse 4.
Auskünfte über Telekabel telefonisch unter 01/960 60 600 oder im Internet unter www.magenta.at.
Auskünfte über A1 Fernsehen telefonisch unter 0800 664 100 oder im Internet unter www.A1.net.
Bei Übersiedlung in eine neue Wohnung fällt erfahrungsgemäß mehr Abfall, vor allem Verpackungsmaterial, an. Dieses Verpackungsmaterial wird von der Müllabfuhr nicht mitgenommen, es muss von der Verursacherin/vom Verursacher selbst in den entsprechenden Containern oder bei einem der Sammelplätze der MA48 entsorgt werden.
Innerhalb eines Mietobjekts gibt es eine Reihe von Wartungsarbeiten, die regelmäßig durch die Mieterin/den Mieter durchzuführen bzw. zu veranlassen sind. Sie tragen dazu bei, Folgeschäden zu verhindern.
Sichtkontrolle der Silikonfuge(n) auf Risse wöchentlich bei der Reinigung
Wartungsarbeit: Silikonfuge(n) im Sanitärbereich erneuern
Mögliche Schadensfolgen: Nässeschäden innerhalb des Mietobjektes bzw. in angrenzenden Mietobjekten
Sichtkontrolle der Dichtungen auf Dichtheit wöchentlich bei der Reinigung
Wartungsarbeit: Dichtungen von Armaturen und Zuleitungen in Küche und Sanitärbereich erneuern
Mögliche Schadensfolgen: Nässeschäden innerhalb des Mietobjektes bzw. in angrenzenden Mietobjekten
Tür- und Fenster-Innendichtungen pflegen und erneuern
Wartungsarbeit: Tür- und Fenster-Innendichtungen jährlich kontrollieren, mit Vaseline o. ä. einzustreichen bzw. bei Brüchigkeit erneuern
Mögliche Schadensfolgen: Nässeeintritt, Wärmeverlust in der kalten Jahreszeit
Fenster-Außendichtungen und Silikonfugen kontrollieren
Wartungsarbeit: Fensterdichtungen sind zur Erhaltung der Elastizität jährlich mit Vaseline o. a. einzustreichen
Meldung an die Hausverwaltung bei festgestellter Brüchigkeit!
Mögliche Schadensfolgen: Nässeeintritt, Wärmeverlust in der kalten Jahreszeit
Reinigung des Luftfilters in Küche, Bad + WC
Wartungsarbeit: 1 – 2 Mal pro Jahr (je nach Staubbelastung im Haushalt).
Mögliche Schadensfolgen: Gefahr von Schimmelbildung durch erhöhte Luftfeuchtigkeit, Gefahr von Überhitzung des Ventilatormotors
Fugen auf Terrassen und Balkonen von Unkraut freihalten.
Wartungsarbeit: Unkrautentfernung mindestens einmal pro Jahr
Mögliche Schadensfolgen: Gefahr der Beschädigung der darunter liegenden Isolierung durch Verwurzelung, u. U. Nässeeintritt in die Mietobjekte darunter
Sie erhalten zu Beginn des Mietverhältnisses und in weiterer Folge bei jeder Änderung der Miete eine Zahlungsvorschreibung.
Einziehungsauftrag
Zur Bezahlung der Miete empfehlen wir, einen SEPA-Lastschrift-Auftrag zu erteilen. Bei Mietvertragsabschluss haben NeumieterInnen die Möglichkeit, uns gleich bei dieser Gelegenheit den Auftrag zu erteilen.
Der SEPA-Lastschrift-Auftrag bietet folgende Vorteile:
- komfortabel: der Weg zum Bankinstitut oder zur Post entfällt
- zeitgerecht: die Mietenzahlung erfolgt pünktlich zu Monatsbeginn
- unbesorgt: auch während des Urlaubs entstehen keine Zahlungsdifferenzen
- sicher: der monatlich korrekte Betrag wird abgebucht
Wenn Sie sich entschlossen haben, einen SEPA-Lastschrift-Auftrag zu erteilen, rufen Sie bitte in der Hausverwaltung an und ersuchen um Zusendung eines entsprechenden Formulars, das Sie uns ausgefüllt retournieren oder teilen Sie uns Ihre Bankdaten (IBAN, BIC) per Post oder Mail mit.
Zahlschein
Wenn Sie keinen Einziehungsauftrag erteilt haben, erhalten Sie die Zahlscheine zur Mietenzahlung quartalsweise entweder per Post zugeschickt oder vom Hausbesorger ausgehändigt. Wenn Sie Ihren Zahlschein verloren haben, ersuchen Sie bitte schriftlich (per Mail) um nochmalige Zusendung.
Zahlungsempfänger: ÖBV Immobilien GmbH
IBAN: AT20 2011 1000 0318 8485
BIC: GIBAATWW
Netbanking
Bei Überweisung per Netbanking bitte immer die auf dem Zahlschein aufgedruckte Referenznummer angeben, da die Zahlung sonst möglicherweise nicht zugeordnet werden kann.
Dauerauftrag
Vermeiden Sie bitte Daueraufträge, da bei Änderungen der Mietvorschreibung (z. B. Betriebskostenabrechnung, Indexanpassung) immer wieder Zahlungsdifferenzen entstehen.